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Briefe und Bücher / Wochenbrief Nr. 15 aus 2007 DruckversionDruckversion  
 
Zaitzkofen, 27. Oktober 2007
Kein Platz für den König!

Liebe Gläubige!

Das Christ-Königs-Fest erinnert uns alljährlich an das ungeheuerliche Unterfangen des 2. Vatikanischen Konzils, den König der Könige als Herrscher der Nationen zu entmachten. Die Erklärung über die Religionsfreiheit „Dignitatis humanae“ kommt in der Tat einem Absetzungsdekret gleich. Das Konzil weigerte sich, einen Unterschied zwischen der wahren Religion und den falschen Kulten zu machen; allen Religionen müssten die gleichen Rechte eingeräumt werden, und der Staat wird zur Neutralität, d.h. zur faktischen Gottlosigkeit verurteilt. Das Absetzungsdekret wurde dann auch konsequent in die Praxis umgesetzt. Auf Betreiben des Vatikans sind alle bislang existierenden katholischen Staaten zwangsweise laizisiert worden. Seither tut man so, als ob Christus, der wahre Gott, im öffentlichen Leben nichts mehr zu sagen und die Volksgemeinschaft Ihm gegenüber keinerlei Verpflichtungen mehr habe.

Gegen eine solche „unüberbietbare Gottlosigkeit“ hat Erzbischof Lefebvre als unerschrockener Herold des ewigen Königs protestiert und die Herrscherrechte Christi unermüdlich verteidigt. Indes, man wollte ihn nicht hören. Seine Stimme verhallte im Lärm des Schiffbruchs. –
Lassen wir ihn selber zu Wort kommen: „Wenn nun aber der Staat sich nicht mehr eine besondere Verpflichtung gegenüber der wahren Religion des wahren Gottes zumisst, ist das Gemeinwohl der bürgerlichen Gesellschaft nicht mehr auf die himmlische Stadt der Seligen hingeordnet und die Stadt Gottes auf Erden, das heißt die Kirche, findet sich von ihrem wohltätigen, unvergleichlichen Einfluss auf das ganze öffentliche Leben abgeschnitten! Ob man es will oder nicht, das Leben der Gesellschaft gestaltet sich außerhalb der Wahrheit, außerhalb des Gesetzes Gottes. Die Gesellschaft wird gottlos. Das ist der Tod der Herrschaft Unseres Herrn Jesus Christus über die Gesellschaft.

Dreimal erklärte Mgr. De Smedt, der Berichterstatter des Schemas über die Religionsfreiheit: ‘Der Staat ist keine Autorität, die die Kompetenz hätte, in religiösen Dingen ein Wahrheits- oder Falschheitsurteil zu fällen.’ Genau das hat das II. Vatikanum gebracht. Gibt es wohl eine noch ungeheuerlichere Erklärung, als dass Unser Herr nicht mehr das Recht habe zu herrschen, allein zu herrschen, alle bürgerlichen Gesetze mit dem Gesetz des Evangeliums zu durchdringen? Wie viele Male hat Pius XII. einen solchen Rechtspositivismus verurteilt, der behauptete, man müsse die rechtliche Ordnung von der moralischen Ordnung trennen, weil man den Unterschied zwischen der wahren und den falschen Religionen nicht in rechtlichen Termini ausdrücken könne!

Noch weit mehr, eine unüberbietbare Gottlosigkeit: Das Konzil wollte, dass der Staat, von seinen Pflichten gegen Gott befreit, nunmehr Bürge dafür werde, dass keine Religion ‘gehindert werde, in freier Weise die besondere Wirksamkeit ihrer Lehre zur Gestaltung der Gesellschaft und Belebung der gesamten menschlichen Aktivität kundzutun’ (Dignitatis humanae 4). Das II. Vatikanum fordert also Unseren Herrn auf, im Einvernehmen mit Luther, Mohammed und Buddha die Gesellschaft zu gestalten und zu beleben! Ebendies hat Johannes Paul II. in Assisi verwirklichen wollen! Ein gottloses und blasphemisches Vorhaben!

Einst hatte die Verbindung zwischen Kirche und katholischem Staat das katholische Gemeinwesen zur Frucht, die vollkommene Verwirklichung der Herrschaft Unseres Herrn Jesus Christus über die Gesellschaft. Heute gebiert die Kirche des II. Vatikanums, vermählt mit dem Staat, der ihr zufolge gottlos sein soll, aus dieser ehebrecherischen Verbindung die pluralistische Gesellschaft, die babylonische Religionsverwirrung, das indifferentistische Gemeinwesen, das der Gegenstand sämtlicher Wünsche der Freimaurerei ist!“ („Sie haben ihn entthront“, S. 210).

Liebe Gläubige, wenn die Welt auch ihren König verbannt hat, bereiten wenigstens wir Ihm in unseren Herzen und in unseren Familien den Thron (z.B. durch die feierliche Zeremonie der Thronerhebung seines göttlichen Herzens). Tragen wir sein sanftes Joch! Seien wir ebenfalls seine tapferen Herolde! Bemühen wir uns nach Kräften, seinen Herrscherrechten in der Gesellschaft Gehör und Geltung zu verschaffen. Wenn wir mit Ihm kämpfen, werden wir auch mit Ihm siegen. „Den Sieger lasse ich mit mir auf meinem Throne sitzen, wie auch ich gesiegt und mich zu meinem Vater auf seinen Thron gesetzt habe“ (Geh. Offb. 3,21). – Es lebe Christus, der König!

 
 
P. Stefan Frey
Armen-Seelen Ablässe

Ein Vollablass (unter den gewöhnlichen Bedingungen), der aber nur den Seelen im Fegfeuer zugewendet werden kann, ist ausgesetzt für den Besuch des Friedhofs und das Gebet für die Verstorbenen an jedem einzelnen Tag zwischen dem 1. und 8. November je einschließlich; am Allerseelentag kann derselbe Ablass gewonnen werden durch den Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle.

Das Gebet für die Armen Seelen und das Gewinnen von Ablässen für die Linderung ihrer Leiden ist ein Gott sehr wohlgefälliges Werk und erlangt uns selbst dazuhin viele Gnaden.

 
 
Gottesdienstordnung für die Zeit vom 28.10.2007 bis 11.11.2007
 

So

28.10.

Christkönigsfest – I. class.

 

8:00

Uhr hl. Messe

 

9:00

Uhr Glaubensvortrag

 

10:00

Uhr lev. Hochamt, anschl. kurze Sakramentsandacht mit Erneuerung der Weihe des Menschengeschlechtes an das Heiligste Herz Jesu

 

17:00

Uhr 2. Vesper vom Fest

Mo

29.10.

Wochentag

 

7:15

Uhr Kommunitätsmesse

 

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:20

Uhr Sakramentsandacht mit Rosenkranz

Di

30.10.

Wochentag

 

7:15

Uhr Kommunitätsmesse

 

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:20

Uhr Sakramentsandacht mit Rosenkranz

Mi

31.10.

Fest des hl. Wolfgang, Bischofs und Bekenners, Patrons der Diözese Regensburg – I. class.

 

7:25

Uhr ges. Amt

 

- keine Abendmesse -

 

18:00

Uhr 2. Vesper vom Fest mit Sakramentsandacht

Do

1.11.

Allerheiligen – I. class.; Priesterdonnerstag

 

8:00

Uhr hl. Messe

10:00

Uhr lev. Hochamt

 

17:00

Uhr Vesper mit Sakramentsandacht

Fr

2.11.

Allerseelen – I. class.; Herz-Jesu-Freitag

 

7:20

Uhr stilles Requiem

 

7:50

Uhr stilles Requiem

 

8:20

Uhr stilles Requiem

 

10:00

Uhr lev. Requiem, anschl. Friedhofsbesuch mit Gräbersegnung

 

17:15

Uhr  Abendmesse (stilles Requiem)

 

18:30

Uhr  Vesper von Allerseelen

Sa

3.11.

Muttergottessamstag; Herz-Mariä-Sühnesamstag

 

7:15

Uhr Kommunitätsmesse

 

16:30

Uhr  Aussetzung des Allerheiligsten

 

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:20

Uhr Sakramentsandacht mit Rosenkranz

So

4.11.

Dreiundzwanzigster Sonntag nach Pfingsten – II. class.

 

8:00

Uhr hl. Messe

 

9:00

Uhr Glaubensvortrag

 

10:00

Uhr lev. Hochamt

 

17:00

Uhr Vesper mit Sakramentsandacht

Mo

5.11.

Wochentag

 

7:15

Uhr Kommunitätsmesse

 

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:30

Uhr Rosenkranz

Di

6.11.

Wochentag

 

7:15

Uhr ges. Requiem für die verstorbenen Freude und Wohltäter

 

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:30

Uhr Rosenkranz

Mi

7.11.

Wochentag

 

7:15

Uhr stille hl. Messe

 

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:30

Uhr Rosenkranz

Do

8.11.

Wochentag; Gedächtnis der hll. Vier Gekrönten, Martyrer

 

7:15

Uhr ges. Requiem für die verstorbenen Freude und Wohltäter

 

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:30

Uhr Rosenkranz

Fr

9.11.

Fest der Weihe der Erzbasilika des allerheiligsten Erlösers –II. class.; Gedächtnis des hl. Theodor, Martyrers

 

6:50

Uhrges. Amt

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:30

Uhr Rosenkranz

Sa

10.11.

Fest des hl. Andreas Avellinus, Bekenners

 

7:15

Uhr Kommunitätsmesse

 

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:30

Uhr Rosenkranz

So

11.11.

Fünfter nachgeholter Sonntag nach Erscheinung – II. class.

 

8:00

Uhr  hl. Messe

 

9:00

Uhr  Glaubensvortrag

 

10:00

Uhr lev. Hochamt

 

17:00

Uhr Vesper mit Sakramentsandacht

 

Beichtgelegenheit: An Sonn- und Feiertagen ab 7:45 Uhr und auf Anfrage

Katechismus-Unterricht: Sonntags von 9:00 – 9:45 Uhr

 
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