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Briefe und Bücher / Wochenbrief Nr. 04 aus 2007 DruckversionDruckversion  
Zaitzkofen, den 24. Februar 2007

Zur Fastenzeit

Fastenhirtenbrief von S.E. Erzbischof Marcel Lefebvre

Liebe Gläubige!

Ich möchte nach einer alten und heilsamen Tradition der Kirche zu dieser Fastenzeit einige Worte an Sie richten, um Sie zu ermutigen, diese Bußzeit mit ganzer Seele und in der Verfassung, wie sie die Kirche will, zu begehen, mit der Intention, die die Kirche für diese Fastenzeit vorgeschrieben hat.
Wenn ich in den Büchern vom Anfang dieses Jahrhunderts nach den Intentionen suche, die die Kirche für diese Zeit der Buße vorgeschrieben hat, finde ich darin drei angegeben:

● zunächst das Im-Zaum-Halten der fleischlichen Begierde

● sodann das leichtere Erheben unserer Seele zu den göttlichen Wirklichkeiten

● und schließlich das Sühnen für unsere Sünden.

Eben dieses Beispiel hat uns ja Unser Herr in seinem Leben hier auf Erden gegeben: beten und Buße tun. Aber da Er weder der Begierlichkeit noch der Sünde unterworfen war, hat Er für unsere Sünden Buße getan und Sühne geleistet und uns dadurch gezeigt, daß unsere Buße nicht nur uns, sondern auch unseren Nächsten zugute kommen kann.

Beten und Buße tun. Buße tun, um besser beten zu können, um Gott noch näher zu kommen, das haben auch alle Heiligen getan und dazu ermahnt die allerseligste Jungfrau Maria in allen ihren Botschaften.

Werden wir es wagen zu sagen, daß das in unserer Zeit weniger notwendig ist als in früheren Zeiten? Wir können und müssen im Gegenteil sagen, daß das Gebet und die Buße noch nie notwendiger waren als heute, weil man alles getan hat, um diese beiden fundamentalen Elemente des christlichen Lebens zu mindern und herabzusetzen.

Wann hätte man jemals so wie heute alle ungeordneten Triebe des Fleisches völlig schrankenlos zu befriedigen gesucht bis hin zum Mord an Millionen unschuldiger Kinder? Man möchte glauben, daß die Gesellschaft nur eine einzige Existenzberechtigung hat, nämlich allen Menschen ein Maximum an Lebensgenuß zu bereiten und ihnen jeglichen Mangel an materiellen Gütern zu ersparen.
So ist heute das Ziel der Gesellschaft genau dem entgegengesetzt, was die Kirche vorschreibt. Kein Wunder also, daß wir in dieser Zeit, wo die Männer der Kirche sich nach dem Geist der Welt ausrichten, Gebet und Buße schwinden sehen, besonders was die Sühne für die Sünden und die Erlangung der Sündenvergebung betrifft. Wer will heute noch den ergreifenden Psalm 50 „Miserere” beten und mit dem Psalmisten sprechen: „Peccatum meum contra me est semper – meine Sünde steht mir allezeit vor Augen” (Ps 50,5)? Wie aber könnte eine christliche Seele den Gedanken an ihre Sünden fernhalten, wenn sie immer das Bild des Kreuzes vor Augen hat?

Die Bischöfe haben auf dem Konzil eine derartige Reduzierung des Fastens und der Abstinenz gefordert, daß diese Vorschriften praktisch aufgehoben sind. Wir müssen zugeben, daß diese Reduzierung eine Folge des ökumenischen und protestantischen Geistes ist, der leugnet, daß es notwendig ist, selbst dabei mitzuwirken, daß die Verdienste Unseres Herrn jedem von uns zur Vergebung unserer Sünden und zur Wiederherstellung unserer Gotteskindschaft zugewendet werden.

Bisher aber haben die Gebote der Kirche folgendes vorgeschrieben:

● obligatorisches Fasten an allen Tagen der Fastenzeit außer an den Sonntagen, an
den jeweiligen drei Quatembertagen und an mehreren Vigiltagen;

● Abstinenz an allen Freitagen des Jahres, an den Sonntagen der Fastenzeit und in zahlreichen Diözesen an allen Samstagen des Jahres.

Was ist heute von diesen Vorschriften übriggeblieben?:

● das Fasten am Aschermittwoch und am Karfreitag,

● die Abstinenz am Aschermittwoch und an den Freitagen der Fastenzeit.

Man fragt sich: Warum eine derartige Verringerung?

Wer ist zum Fasten verpflichtet?

Die Erwachsenen vom 21. bis zum 60. Lebensjahr.

Wer ist zur Abstinenz verpflichtet?

Zur Abstinenz sind alle Gläubigen vom 7. Lebensjahr an verpflichtet.

Was heißt Fasten?

Fasten heißt, nur eine Mahlzeit am Tag einnehmen, darüber hinaus aber noch zwei Imbisse, einer am Morgen und einer am Abend, die jeweils nicht mehr als zwei Unzen, das sind 60 g, fester Nahrung enthalten.

Was heißt Abstinenz?

Abstinenz heißt Enthaltung vom Fleischgenuß.

Gläubige, die wirklich den Glaubensgeist besitzen und ein tiefes Verständnis für die eben angeführten Beweggründe der Kirche haben, werden nicht nur diese leichten Vorschriften von heute erfüllen wollen, sondern, erfaßt vom Geist Unseres Herrn und der allerseligsten Jungfrau Maria, die Sünden, die sie selbst begangen haben, sowie die Sünden ihres Nächsten, ihrer Familie, ihrer Freunde und ihrer Mitmenschen auf sich nehmen.

Sie werden deshalb diesen Vorschriften etwas hinzufügen, etwa das Fasten an allen Freitagen der Fastenzeit oder die Enthaltung von Alkohol oder von Wein, oder das sich des Fernsehens enthalten. Sie werden sich bemühen, mehr zu beten, öfter der heiligen Messe beizuwohnen, den Rosenkranz zu beten und das Abendgebet in der Familie nicht zu versäumen. Sie werden sich von überflüssigem Besitz trennen, um den Seminaren zu helfen, um Schulen zu gründen, um ihren Priestern bei der Einrichtung von Kapellen zu helfen, um den Ausbau von Häusern für Ordensmänner und Ordensfrauen zu fördern.

Die Vorschriften der Kirche betreffen nicht nur Fasten und Abstinenz, sondern auch die österliche Pflicht.

Folgendes empfahl zum Beispiel der Kapitelvikar von Sitten am 20. Februar 1919 den Diözesanen:

1. Während der Fastenzeit sollen die Herren Pfarrer zweimal in der Woche Kreuzweg halten, einen Tag mit den Schulkindern und einen Tag mit den anderen Pfarrangehöri-gen. Nach dem Kreuzweg soll die Herz-Jesu-Litanei gebetet werden.

2. In der Passionswoche, das ist in der Woche vor dem Palmsonntag, soll in allen Pfarrkirchen ein Triduum gehalten werden mit Unterweisung, Herz-Jesu-Litanei vor ausgesetztem Allerheiligsten und Segen. Bei diesen drei Unterweisungen sollen die Herren Pfarrer ihren Pfarrkindern auf einfache und klare Weise die wichtigsten Voraussetzungen für den würdigen Empfang des Bußsakramentes ins Gedächtnis rufen.

3. Als Zeit, während welcher man seine Osterpflicht erfüllen kann, ist für alle Pfarren die Zeit vom Passionssonntag bis zum Weißen Sonntag festgesetzt.

Warum sollen diese Weisungen heute nicht mehr gültig sein?

Nützen wir diese Zeit des Heiles, während der Unser Herr immer überreiche Gnaden spendet! Machen wir es nicht wie die törichten Jungfrauen, die, weil sie kein Öl mehr in ihren Lampen hatten, die Türe zum Haus des Bräutigams verschlossen fanden und jene schreckliche Antwort hören mußten: „Amen dico vobis, nescio vos. – Wahrlich, Ich sage euch, ich kenne euch nicht!” (Mt 25,12).
„Selig, die Armen im Geiste, denn ihrer ist das Himmelreich.“ – Es ist der Geist der Losgelöstheit von den Gütern dieser Welt.
„Selig die Trauernden, denn sie werden getröstet werden.“ – Denken wir an Jesus am Ölberg, der über unsere Sünden geweint hat. Jetzt ist es an uns, unsere Sünden und die unserer Brüder zu beweinen.
„Selig, die hungern und dürsten nach der Gerechtigkeit, denn sie werden gesättigt werden“ (Mt 5,3,5,6). – Die Gerechtigkeit kommt durch das Kreuz, die Buße und den Abbruch. Wenn wir wahrhaft die Vollkommenheit suchen, müssen wir den Kreuzweg gehen.

Möchten wir doch in dieser Fastenzeit den Ruf Jesu und Mariens hören und in ihrer Nachfolge „das Kreuz nehmen” zu Gebet und Buße!Könnte doch unser Beten, unser Flehen, unser Abbruch vom Himmel erlangen, daß diejenigen, die in der Kirche die Verantwortung haben, zu den wahren und heiligen Überlieferungen zurückkehren, wodurch allein es möglich würde, daß die Einrichtungen der Kirche wieder aufleben und zu neuer Blüte kommen!

Beten wir oft und von Herzen den Schluß des Te Deum: „In Te Domine speravi, non confundar in aeternum.” – „Auf Dich hoffe ich, o Herr, und werde in Ewigkeit nicht zuschanden werden.”

Fastenhirtenbrief von S. E. Erzbischof Marcel Lefebvre vom 14. Februar 1982


Einladung zum Familiensonntag

am Sonntag Laetare, 18. März 2007


● Nach dem Hochamt
ca. 11.30 h:

Vortrag von Prof. Dr. Manfred Spitzer (auf DVD):
Vorsicht Bildschirm! – Der Einfluss von Bild-
schirm-Medien auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

(Gleichzeitig werden die Kinder betreut, bzw. wird
Katechismusunterricht gehalten.)

● 12.30 h


Gemeinsames Mittagessen (Anmeldung erwünscht, da das Seminar eine kräftige Suppe anbietet).


● ca. 14.00 h

Die Kinder des Eucharistischen Kinderkreuzzugs
werden ihre Versprechen ablegen bzw. erneuern.


Sonntag, 4. März 2007:

Fußwallfahrt nach Frauenbründl

Wir laden unsere Gläubigen herzlich zur monatlichen Seminarwallfahrt ein. Wir
beten insbesondere für Berufungen und die Heiligung der Diener Gottes. Treffpunkt und Abfahrt mit den Autos ist um 14 Uhr auf dem Seminarhof. Die letzten drei
Kilometer werden dann zu Fuß zurückgelegt. Für die Rückführung der Chauffeure
wird gesorgt sein. Rückkehr ca. 16 Uhr.

Gottesdienstordnung für die Zeit vom 25.2.2007 bis 11.3.2007

So

25.2.

Erster Fastensonntag Invocábit me – I. class.

 

8:00

Uhr hl. Messe, anschl. Austeilung des Aschenkreuzes

 

9:00

Uhr Glaubensvortrag

 

10:00

Uhr Hochamt, anschl. Austeilung des Aschenkreuzes

 

17:00

Uhr Vesper mit Sakramentsandacht

Mo

26.2.

Wochentag

7:15

Uhr Kommunitätsmesse

 

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:30

Uhr Rosenkranz

Di

27.2.

Wochentag; Gedächtnis des hl. Gabriel von der schmerzhaften Muttergottes, Bekenners

 

7:15

Uhr Kommunitätsmesse

 

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:30

Uhr Rosenkranz

Mi

28.2.

Quatembermittwoch – II. class.

 

7:15

Uhr stille hl. Messe

 

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:30

Uhr Rosenkranz

Do

1.3.

Wochentag; Priesterdonnerstag

 

6:50

Uhr ges. Amt

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:30

Uhr Sakramentsandacht

Fr

2.3.

Quatemberfreitag – II. class.; Herz-Jesu-Freitag

 

7:15

Uhr Kommunitätsmesse

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:00

Uhr hl. Stunde

Sa

3.3.

Quatembersamstag – II. class.; Herz-Mariä-Sühnesamstag

 

7:15

Uhr Kommunitätsmesse

 

16:30

Uhr  Aussetzung des Allerheiligsten

 

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:20

Uhr Sakramentsandacht mit Rosenkranz

So

4.3.

Zweiter Fastensonntag Reminiscere – I. class.

8:00

Uhr hl. Messe

9:00

Uhr Glaubensvortrag

10:00

Uhr Hochamt

17:00

Uhr Vesper mit Andacht

Mo

5.3.

Wochentag

 

7:15

Uhr Kommunitätsmesse

 

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:30

Uhr Rosenkranz

Di

6.3.

Wochentag; Gedächtnis der hll. Perpetua und Felicitas, Martyrerinnen

 

7:15

Uhr Kommunitätsmesse

 

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:30

Uhr Rosenkranz

Mi

7.3.

Fest des hl. Thomas von Aquin, Bekenners und Kirchen-lehrers, Patron der katholischen Hochschulen – I. class.; Gedächtnis des Wochentages

 

7:25

Uhr lev. Hochamt

 

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:00

Uhr Vesper mit Sakramentsandacht

Do

8.3.

Wochentag; Gedächtnis des hl. Johannes von Gott, Bekenners

 

7:15

Uhr Kommunitätsmesse

 

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:30

Uhr Sakramentsandacht

Fr

9.3.

Wochentag; Gedächtnis der hl. Franziska von Rom, Witwe

 

7:15

Uhr Kommunitätsmesse

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:30

Uhr Kreuzweg

Sa

10.3.

Wochentag; Gedächtnis der hll. Vierzig Martyrer

 

7:15

Uhr Kommunitätsmesse

 

17:15

Uhr Abendmesse

 

18:30

Uhr Rosenkranz

So

11.3.

Dritter Fastensonntag Oculi – I. class.

8:00

Uhr hl. Messe

9:00

Uhr Glaubensvortrag

10:00

Uhr Hochamt

17:00

Uhr Vesper mit Sakramentsandacht

 

Beichtgelegenheit: An Sonn- und Feiertagen ab 7:45 Uhr und auf Anfrage

Katechismus-Unterricht: Sonntags von 9:00 – 9:45 Uhr

 
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